VERBLEIB ZU HAUSE
Leisten von finanziellen Zuschüssen
Zielsetzung
Eine zunehmende Zahl an betagten Menschen möchte so lange wie möglich in ihrer angestammten Umgebung (eigene Wohnung/eigenes Haus) verbleiben. Oft ist der vorhandene Wohnraum architektonischer Barrieren wegen nicht alters- und behindertengerecht konzipiert. Baulich notwendige Veränderungen sind jedoch bei bescheidenem Einkommen oft nicht erschwinglich, eben so wenig wie der Bezug einer neuen, teuren Wohnung.
Mit der Schaffung eines Sonderfonds aus seinem Vereinsvermögen will die Sektion Freiburg des Schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins (GFVF) dazu beitragen, den Verbleib zu Hause zu fördern.
Leistungen
Einmalige, maximale Unterstützung von Fr. 5’000.- pro Anfrage
(Beseitigen von architektonischen Barrieren / Erwerb von nicht kassenpflichtigen Hilfsmitteln).
Bezugsberechtigte
Die Gesuche müssen eine motivierte Anfrage, sowie Angaben zur finanziellen und sozialen Situation enthalten. Sie werden bei Pro Senectute Freiburg eingereicht, welche entsprechende Informationen vermittelt, die Bezugsberechtigung abklärt und den Antrag der Entscheidungskommission unterbreitet.
Rechtlicher Anspruch
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Bezug eines finanziellen Zuschusses aus dem Spezialfonds.
Partnerorganisation
(Information / Gesuchstellung)
Pro Senectute Freiburg
Passage du Cardinal 18 / PF 169 1705 Freiburg
Tel. 026 347 12 40 / www.fr.prosenectute.ch